Der Vertragspartner/in ist ab Trainingsbeginn berechtigt, die Einrichtung während der ausgehängten Öffnungszeiten zu nutzen. Eine Nichtbenutzung der Einrichtung durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung der Beiträge, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitglieds liegen. Die Rechte des Mitglieds aus diesem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar. Bei unberechtigter Weitergabe des Mitgliederausweises an andere Personen werden pro Verstoß 400,-€ Strafgeld erhoben. Ein Verlust des Mitgliederausweises ist unverzüglich bei kingdom of sports zu melden. Bei Verlust des Mitgliederausweises wird für die Neuausstellung des Mitgliederausweises eine Bearbeitungs- und Abwicklungsentschädigung in Höhe von 5,90€ fällig.
ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird der bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Gerät das Mitglied schuldhaft mit 2 Monatsbeiträgen in Zahlungsrückstand, ist kingdom of sports berechtigt, die bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin ausstehenden Beiträge einzufordern. Für die kingdom EC Karte wird jährlich eine Chipkartengebühr von 9,90€ erhoben.
kingdom of sports ist jederzeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Das Mitglied kann daraus keinen Schadenersatz fordern. Nach Beendigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, wird eine Bearbeitungs und Abwicklungsentschädigung in Höhe von 15,90€ fällig. Diese wird mit dem letzten Monatsbeitrag von dem angegebenen Konto eingezogen.
Es gilt die in der Einrichtung ausgehängte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich kingdom of sports vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Den Anweisungen des Personals von kingdom of sports ist immer Folge zu leisten.
Anschrifts- und Kontoänderungen sind kingdom of sports unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied diese Mitteilung, so hat es kingdom of sports die entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeanfrage, Bankrücklastkosten und Mahnungen etc.) zu ersetzen.
Gesundheitsschädigungen des Nutzers aufgrund unsachgemäßen Gebrauch der Geräte/Einrichtung hat das Studio nicht zu vertreten. Das Mitglied erklärt sich sporttauglich zu sein. Eine verschuldensabhängige Haftung des Studios ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Mündliche Nebenabredungen bestehen keine. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
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